Die Kosten einer Bestattung

Die Frage nach der Höhe der Bestattungskosten lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Zu verschieden sind die individuellen Wünsche und Vorstellungen. Eine Bestattung ist immer so individuell wie ein Leben. Deshalb können letztendlich nur Sie persönlich entscheiden, wie sie gestaltet werden soll.

Grundsätzlich setzen sich die Kosten für eine Bestattung zusammen aus:

Die Kosten richten sich stark nach der gewünschten Beisetzungsform und unterliegen immer der jeweiligen kommunalen oder kirchlichen Gebührenordnung. Dabei bestehen die Kosten nicht allein aus dem Kauf einer Grabstelle, sondern auch die Beisetzung selber, z.B. das Öffnen und Schließen der Grabstelle, muss in der Regel gesondert bezahlt werden. Auch die Nutzung von Friedhofsräumen anlässlich einer Abschiednahme oder Aufbahrung sind Bestandteil vieler Gebührenordnungen. Bei Erdbeisetzungen erfolgt das Ablassen des Sarges oft durch regionale Trägerdienste, und wenn später ein Grabstein gewünscht wird, kommen die Kosten eines Steinmetzes hinzu.

Bei einer Feuerbestattung wird lediglich die Asche eines Verstorbenen beigesetzt. Die Verbrennung eines Leichnams darf in Deutschland nur durch streng überwachte Krematorien geschehen und ist deshalb keine Leistung eines Beerdigungsinstitutes. Zusätzlich ist vor jeder Einäscherung eine gesetzlich vorgeschrieben zweite Leichenschau vorzunehmen. In Verbindung mit dem zuvor ausgestellten Totenschein des Arztes, der den Tod festgestellt hat, wird ein zweites Mal die Todesursache untersucht.

Überführung vom Sterbeort, Versorgung des Verstorbenen, Beratung und Organisation, Erledigung von Formalitäten, Überführung zum Krematorium, zur Abschiednahme, zum Friedhof… Zudem fallen je nach Auswahl auch unterschiedlich Kosten für Sarg, Schmuckurne, Sterbehemd u.s.w. an.

Bei Traueranzeigen und Trauerkarten sind wir Ihnen bei der Gestaltung genauso behilflich, wie bei der Wahl des richtigen Mediums.

Wird keine kirchliche Beisetzungszeremonie mit der Reden eines Geistlichen gewünscht, kann man auf die Dienste freier Trauerredner und Trauerrednerinnen zurückgreifen. Während die Dienste von Pastoren durch die Konfessionszugehörigkeit im Trauerfall kostenfrei sind, bieten freie Redner ihre Dienste gegen Entgelt an. In unserem Bestatterteam haben wir mit Dietmar Irrgang einen versierten Trauerredner, der Ihnen gerne als Redner während der Trauerfeier zur Verfügung steht.

Für die musikalische Untermalung während der Beisetzung können Musiker, Organist oder ein Sänger engagiert werden. Die musikalische Begleitung durch eine elektronische Musikanlage ist ebenfalls möglich. Für die Nutzung der Anlage können beim Vermieter Kosten anfallen.

Ein weiterer Kostenpunkt ist die Floristik. Hinterbliebene können den Sarg oder die Urne mit einem Blumenbukett oder einem Trauerkranz schmücken. Abhängig von den verwendeten Blumen und der Gestaltung der Floristik können die Preise stark variieren.

Traditionell werden nach einer Beisetzung die engsten Freunde und Verwandten zum Leichenschmaus eingeladen. Die Wahl der Lokalität bestimmt neben dem Umfang der Bewirtung die Gesamtkosten. Der Leichenschmaus kann auch im eigenen Zuhause arrangiert werden, wodurch Servicekosten gespart werden.

Bei einer Erdbestattung fallen erhöhte Kosten für die Grabpflege und Grabgestaltung an. Bei einem Erdgrab entstehen Kosten für den Steinmetz, der den Grabstein anfertigt. Je nach Umfang und Materialwahl können für einen Grabstein hohe Kosten entstehen. Außerdem fallen Kosten für die Grabpflege an. Entscheiden sich die Hinterbliebenen, das Grab nicht selbstständig zu pflegen, haben sie die Möglichkeit, eine Gärtnerei zu beauftragen.

Ein Arzt wird nach einer Untersuchung gegebenenfalls den Tod feststellen. Der Arzt ist dann verpflichtet, dies auch schriftlich (Totenschein) zu dokumentieren. Die Kosten werden den Bestattungspflichtigen, nach der GOÄ, in Rechnung gestellt.

In vielen Krankenhäusern fallen Kosten für die Aufbewahrung des Verstorbenen an.

Zu den behördlichen Auslagen zählen in erster Linie die Gebühren für die erforderlichen Sterbeurkunden, die der Bestatter im Namen der Hinterbliebenen beim zuständigen Standesamt beantragt. Dazu kommen im Einzelfall Auslagen für die Beantragung fehlender Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Stammbuchabschriften oder Meldebescheinigung, die für eine Sterbefallbeurkundung im Original vorgelegt werden müssen.

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Geben Sie hier Ihre Wünsche hinsichtlich einer Bestattung an und wir erstellen Ihnen ein kostenfreies Angebot unserer Bestattungsleistungen, das wir Ihnen gern per E-Mail zusenden. Diese Anfrage ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.

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