Denken Sie an die Zukunft – sie kommt schneller als man denkt

Wenn ein Trauerfall eintritt, dann haben die Hinterbliebenen meist eine ganze Menge zu bewältigen – emotional, praktisch, aber auch finanziell. Denn mal ehrlich, wer von uns ist denn schon wirklich vorbereitet auf den Tod eines geliebten Menschen? Sicher nur die wenigsten und das auch nur in Ausnahmefällen. Gemeinhin stehen die Betroffenen vor einem ganzen Berg voller Fragen und Schwierigkeiten.

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Bestattungsvorsorgevertrag

Ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter Ihrer Wahl schafft hier Abhilfe und erleichtert es den Hinterbliebenen sich mit Ihrer Trauer zu beschäftigen. Hier können Sie schon zu Ihren Lebzeiten festlegen, was genau nach Ihrem Ableben geschehen soll: Wie Sie gerne bestattet werden wollen, wie die Trauerfeier aussehen soll, ob Ihre Beerdigung durch einen Priester durchgeführt werden soll… In einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie all das bis in kleinste Detail festlegen. Auch wie genau Ihre Bestattung finanziert werden soll wird hier geregelt. Schließlich fallen neben den reinen Bestattungskosten noch weitere Kosten für Gebühren, Grabpflege Trauerkleidung, Bewirtung… an. Für die Finanzierung einer Bestattung gibt es verschiedenste Möglichkeiten. Die gängigsten stellen wir Ihnen hier vor.

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung. Allerdings wird die vereinbarte Summe nicht zu einem Termin an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, sondern wird im Todesfall den Begünstigten zur Finanzierung der Bestattung ausgezahlt. Die Versicherungssumme kann in Form einer Einmalzahlung geregelt werden oder in Form von Monatsbeiträgen.

Zur Finanzierung Ihrer im Vorsorgevertrag festgehaltenen Bestatterleistungen kann bereits zu Lebzeiten eine festgelegte Summe auf ein Konto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingezahlt werden. Auf dem Treuhandkonto ist das Geld zum Beispiel im Falle einer Insolvenz oder einer Auflösung des Bestattungsunternehmens vollkommen abgesichert.

Wir bieten Ihnen zusätzlich zum schon genannten Treuhandkonto auch die Möglichkeit, das Geld für Ihre Bestattungsvorsorge auf einem Tagesgeldkonto anzulegen. Dieses Vorsorgekonto wird von uns separat geführt, so kann im Trauerfall schnell und unkompliziert auf vorhandene Geldmittel zugegriffen werden.

Sie dürfen uns jederzeit ansprechen, wenn Sie Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge haben.
Es ist wichtig, dass Sie bei der Festlegung solcher Vereinbarungen und/oder Verträge gut beraten werden. Wir führen keine Rechtsberatung durch, erklären Ihnen jedoch gerne grundsätzliches zum Thema Bestattungsvorsorge.
Wir helfen Ihnen weiter.

Machen Sie noch heute einen Termin mit unseren Bestattungsvorsorge-Beratern Herrn Dietmar Irrgang oder Herrn David Weber aus.