Hilfreiches für den Trauerfall

Welche Maßnahmen sind bei einem Trauerfall zu ergreifen?

Bei Todesfällen in Krankenhäusern, Seniorenheimen, ambulanten Pflegestationen etc., nehmen Sie bitte zuerst mit uns Kontakt auf, um die weiterführenden Maßnahmen zu besprechen. Auch wenn die Überführung des Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer, bereits durch ein anderes Unternehmen erfolgt ist, haben Sie die freie Wahl des Bestattungsunternehmens Ihres Vertrauens für die Beisetzung.

Sterbefall in der Wohnung

Bitte benachrichtigen Sie sofort einen Arzt. Wenn möglich, den Hausarzt, der den Verstorbenen zuvor gekannt hat. Wenn dieser nicht erreichbar ist, das kann z.B. an Wochenenden oder nachts sein, rufen Sie den Notarzt. Der Arzt wird nach einer Untersuchung gegebenenfalls den Tod feststellen. Der Arzt ist dann verpflichtet, dies auch schriftlich (Totenschein) zu dokumentieren. Es wird eine Todesbescheinigung ausgestellt, dazu braucht der Arzt eventuell den Personalausweis und die Krankenversicherungskarte des Verstorbenen. Bei Sterbefällen in der häuslichen Umgebung erlaubt der Gesetzgeber, dass der Verstorbene bis zu 48 Stunden (§16 ThürBestG) im Haus bleiben darf. Erst dann ist der Verstorbene in einen klimatisierten Raum zu überführen.

Zur Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort setzen Sie sich bitte telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung.

Sterbefall im Krankenhaus, Seniorenheim, Pflegestation etc.

Wenn der Angehörige im Krankenhaus verstorben ist, wird dort von einem Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt. In Krankenhäusern darf der Bestatter erst nach einer bestimmten Frist den Verstorbenen überführen, die Todesbescheinigung und Sterbefallanzeige wird meist vom Krankenhaus zum zuständigen Standesamt geleitet. In Krankenhäusern oder Kliniken kann der Bestatter an Wochenenden sehr wenig erledigen, sodass man erst am nächsten Werktag dort aktiv werden kann. In diesem Fall teilen Sie dem Stationsarzt bitte mit, dass die Überführung durch unser Unternehmen erfolgen wird.

Andere Sterbefälle

Falls der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist oder die Todesursache nicht geklärt ist, wird grundsätzlich die Polizei informiert. Wenn die Polizei nicht, wie bei einem Unfall schon vor Ort ist, wird sie meist vom Notarzt gerufen. Die Polizei ermittelt und wird gegebenenfalls notwendige Maßnahmen veranlassen. In diesem Fall teilen Sie der Polizei bitte mit, dass Sie die Überführung durch unser Unternehmen wünschen.

Wie geht es weiter?

Zunächst ist es wichtig, die Entscheidung über die Art der Bestattung zu treffen. Wenn nicht bereits im Trauergespräch geschehen, helfen wir Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Bestattungsart, die sich an folgenden Fragen orientiert:

Folgende Originalunterlagen werden benötigt

Folgende Originalunterlagen werden für die Bearbeitung und Beurkundung des Sterbefalles benötigt:

Was Sie nach der Bestattung beachten sollten

Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. Beispielsweise sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Wir nehmen Ihnen gern einige Wege und Aufgaben ab, sprechen Sie uns an.

Vertrauen Sie in dieser Ausnahmesituation des Lebens auf unsere langjährige Erfahrung.

Nehmen Sie im Trauerfall Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen zur Seite.